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Der ev.-luth. Friedhofsverband Uelzen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Gründung erfolgte am 1. Januar 2005 durch die beiden St.-Marien-Kirchengemeinden in Veerßen und Uelzen. – Seit dem 1. Januar 2009 gehört auch die Kirchengemeinde Oldenstadt mit der Kapellengemeinde Groß Liedern dem Friedhofsverband an. – Seit dem 1. Januar 2017 wird auch der Friedhof der Kirchengemeinde Gerdau vom Friedhofsverband Uelzen verwaltet.
Für folgende Friedhöfe nimmt der Friedhofsverband die Trägerschaft wahr:
Für folgende Friedhöfe nimmt der Friedhofsverband die Trägerschaft wahr:
- Friedhof Uelzen: Kirchengemeinde St. Marien Uelzen
- Friedhof Veerßen: Kirchengemeinde St. Marien Veerßen
- Friedhof Oldenstadt: Kirchengemeinde St. Johannis der Täufer, Oldenstadt
- Friedhof Groß Liedern: Kapellengemeinde St. Georg, Groß Liedern
- Friedhof Gerdau: Kirchengemeinde St. Michaelis, Gerdau
Der Friedhofsverband selbst hat kein Eigentum am Grund und Boden der Friedhöfe. Dieses liegt bei den angeschlossenen Kirchengemeinden. Die Trägerschaft bezieht sich nur auf die Verwaltung der Friedhöfe.
Auf den Friedhöfen des Friedhofsverbandes werden die Verstorbenen aus den jeweiligen Ortsteilen beigesetzt oder die verstorbenen Personen, die ein Recht auf Bestattung in einer vorhandenen Grabstätte haben. Der Wohnort der Verstorbenen in den einzelnen Kirchengemeinden ist dabei maßgebend für die Wahl des Friedhofes.
Allgemeine Aufgaben des Friedhofsverbandes
Dem Friedhofsverband obliegen die Pflege seiner Friedhofsflächen und die Durchführung der Bestattungen und Beisetzungen. Der Pflegeaufwand ist durch die alten Strukturen teilweise sehr hoch. Friedhofsanlagen werden mit einem großen Anteil von Begleitgrün gebaut und ausgestattet. Friedhöfe gelten als öffentliche Grünflächen und tragen mit ihren Grünanlagen und Bäumen zur Klimaverbesserung bei. Die Nettobelegungsfläche der Friedhöfe beträgt daher nur rd. 30 %. Die übrigen 70 % der Friedhofsflächen sind Wege, Plätze, Grünanlagen, Rasen.
Auf den Friedhöfen des Friedhofsverbandes werden die Verstorbenen aus den jeweiligen Ortsteilen beigesetzt oder die verstorbenen Personen, die ein Recht auf Bestattung in einer vorhandenen Grabstätte haben. Der Wohnort der Verstorbenen in den einzelnen Kirchengemeinden ist dabei maßgebend für die Wahl des Friedhofes.
Allgemeine Aufgaben des Friedhofsverbandes
Dem Friedhofsverband obliegen die Pflege seiner Friedhofsflächen und die Durchführung der Bestattungen und Beisetzungen. Der Pflegeaufwand ist durch die alten Strukturen teilweise sehr hoch. Friedhofsanlagen werden mit einem großen Anteil von Begleitgrün gebaut und ausgestattet. Friedhöfe gelten als öffentliche Grünflächen und tragen mit ihren Grünanlagen und Bäumen zur Klimaverbesserung bei. Die Nettobelegungsfläche der Friedhöfe beträgt daher nur rd. 30 %. Die übrigen 70 % der Friedhofsflächen sind Wege, Plätze, Grünanlagen, Rasen.